Die EU-Verordnung 261/2004 spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Rechte von Fluggästen im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Dank dieser Verordnung können Fluggäste bei unerwarteten Störungen ihrer Pläne, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, finanziell entschädigt werden. Viele Fluggäste sind sich jedoch ihrer Rechte nicht bewusst, weshalb es wichtig ist, den Inhalt der EU-Verordnung 261/2004 näher zu erläutern.
EasyJet - Flugannullierung
Die erste Situation, in der ein Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung hat, ist der Fall eines annullierten Fluges. Wenn Sie Ihren Flug stornieren und easyJet Sie erst 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung. Eine Ausnahme kann sein, wenn der Flug z. B. wegen schlechten Wetters oder eines Streiks der Fluglotsen annulliert wurde. Dies sind außergewöhnliche Umstände, die von easyJet nicht rückgängig gemacht werden können. Leider haben Sie in solchen Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
EasyJet - Flugverspätung
Sie haben auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich Ihr Flug am Zielort um mehr als 3 Stunden verspätet. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Verspätung beim Start, sondern nur bei der Landung handelt. Es kann also sein, dass Ihr Flugzeug mit 3,5 Stunden Verspätung startet, die Verspätung aber im Laufe des Fluges aufgeholt wird und die daraus resultierende Verspätung weniger als 3 Stunden beträgt. Wichtig ist auch, dass die Verspätung auf einen Fehler von easyJet zurückzuführen ist. Im Falle von "außergewöhnlichen Umständen" besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Flugverspätung verpasst haben, lesen Sie bitte diesen Artikel.
EasyJet - Overbooking
Überbuchung oder Nichtbeförderung aufgrund von Overbookingist ein weiterer Grund für eine finanzielle Entschädigung gemäß der EU-Verordnung. Konkret geht es um den Fall, dass Sie ein gültiges Ticket haben und rechtzeitig am Flughafen ankommen, Ihnen aber von easyJet-Mitarbeitern mitgeteilt wird, dass sie Sie nicht ins Flugzeug lassen können, weil keine Plätze mehr frei sind. easyJet wird Ihnen wahrscheinlich einen alternativen Flug anbieten, aber das bedeutet nicht, dass easyJet von der Zahlung einer Entschädigung befreit ist. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der Fluggast nicht freiwillig auf seinen Sitzplatz im Flugzeug verzichtet hat, sondern ihm der Einstieg gegen seinen Willen verweigert wurde.
Wenn Ihnen eine der oben genannten Situationen widerfahren ist, haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten. Wenn Sie nicht stundenlang E-Mails schreiben und den easyJet-Kundenservice anrufen möchten, können Sie sich an Experten wenden, die Ihnen eine Entschädigung zukommen lassen können. Wir von Refundio haben Erfahrung mit dem gesamten Prozess und wissen, wie man mit easyJet-Vertretern kommuniziert. Unsere Anwälte helfen jeden Tag Dutzenden von Fluggästen, eine Entschädigung für einen gestörten Flug zu erhalten. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist das Ausfüllen eines kurzen Formulars. Dann werden wir die Situation beurteilen und uns an die Arbeit machen. In der Zwischenzeit können Sie sich angenehmeren Tätigkeiten widmen. Wir werden eine Entschädigung von easyJet erwirken, entweder gütlich oder, falls nötig, auf dem Rechtsweg. Wir werden Ihnen keinen Cent in Rechnung stellen. Nur wenn wir in dem Fall erfolgreich sind, erhalten wir eine kleine Provision für die von uns geleistete Arbeit.
Die andere Möglichkeit ist, easyJet selbst zu kontaktieren. Dazu müssen Sie das Kontaktformular auf der Website von easyJet ausfüllen und dann auf eine Antwort auf Ihren Fall warten. Dies kann einige Wochen dauern, und höchstwahrscheinlich wird easyJet Ihren Anspruch ablehnen, in der Erwartung, dass Sie den Fall nicht weiter verfolgen. Unsere Kunden haben die Erfahrung gemacht, dass Fluggesellschaften diese Taktik anwenden, um Fluggäste selbst in Fällen, in denen sie zweifellos Anspruch auf Entschädigung haben, zu entmutigen.
Um schnell und einfach eine Entschädigung für eine Flugunterbrechung zu erhalten, klicken Sie auf den unten stehenden Link. Nachdem Sie das kurze Formular ausgefüllt haben, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern, wir kümmern uns um alles.
Für die kürzesten Flüge, d.h. bis zu 1.500 Kilometer, kann nach der EU-Verordnung eine Entschädigung von 250 Euro gefordert werden. Bei längeren Flügen, die zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern lang sind, beträgt die Entschädigung 400 Euro. Bei Flügen mit einer Länge von mehr als 3.500 Kilometern können Sie maximal 600 Euro geltend machen. Voraussetzung für diese Flüge ist jedoch, dass sie zwischen einem Flughafen außerhalb der EU und einem Flughafen in der EU durchgeführt werden müssen. Flüge innerhalb der EU, die länger als 3.500 km sind, fallen in die Kategorie 400 €. Bei Flügen über 3.500 km muss die Verspätung außerdem mehr als 4 Stunden betragen, sonst kann easyJet die Entschädigung auf 300 € halbieren.
Nicht jeder verspätete oder annullierte Flug, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, berechtigt automatisch zu einem finanziellen Ausgleich. Es gibt bestimmte Ereignisse, die easyJet nicht vorhersehen und, falls sie eintreten, nicht verhindern kann. Die Verordnung 261/2004 besagt, dass die Fluggesellschaft in diesen Fällen nicht verpflichtet ist, den Fluggast zu entschädigen.
Sogenannte außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel bei einer Störung des Flugradars oder bei starkem Regen oder Sturm auftreten. Einen Überblick über weitere Situationen, die unter außergewöhnliche Umstände fallen, finden Sie in unserem Artikel hier.
EasyJet ist in drei Unternehmen aufgeteilt, die einzelne Flüge durchführen. Diese sind easyJet UK Limited, easyJet Europe Airline GmbH und easyJet Switzerland S.A. Es ist immer eine gute Idee zu wissen, welche dieser drei Gesellschaften Ihren Flug durchgeführt hat. Denn wenn Sie eine Entschädigung fordern, können Sie sich nicht allgemein an sie wenden, sondern müssen sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden.
Sie können herausfinden, welche Fluggesellschaft zuständig ist, indem Sie auf das Schild vor Ihrer Flugnummer schauen. Die Flüge von easyJet UK Limited sind entweder mit EZY oder U2 gekennzeichnet, die Flüge von easyJet Europe Airline GmbH mit EJU und die Flüge von easyJet Switzerland S.A. sind mit EZS gekennzeichnet.