Ihre Rechte als Fluggast zu verstehen, kann manchmal kompliziert sein, ist aber von entscheidender Bedeutung, wenn Sie während Ihrer Reise auf Probleme stoßen. Hier kommt die EU-Verordnung 261/2004 ins Spiel, die Sie schützt, wenn sich Ihre Reisepläne aufgrund von Flugverspätungen oder -annullierungen plötzlich ändern. Diese Verordnung kann Ihnen helfen, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die die von der Fluggesellschaft verursachten Unannehmlichkeiten zumindest teilweise mildern kann.
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle von Verspätungen, Annullierungen, verpassten Anschlussflügen oder Überbuchungen. Wenn Sie von einem EU-Flughafen oder mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft in die EU fliegen, haben Sie nach dieser Verordnung bestimmte Rechte. Wenn Ihr Flug mit Binter Canarias nicht wie geplant durchgeführt werden kann, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Weitere Informationen darüber, wie die Verordnung funktioniert und welche Rechte Sie haben, finden Sie auf der Seite Entschädigungsanspruch.
Wenn sich Ihr Flug mit Binter Canarias verspätet, ist es wichtig zu wissen, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Verspätung muss mehr als drei Stunden betragen und auf einen Fehler der Fluggesellschaft zurückzuführen sein. In diesem Fall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und alle notwendigen Unterlagen, wie z. B. die Bordkarten und die Bestätigung der Verspätung, zu sammeln. Es ist auch wichtig, die Ankunftszeit zu notieren, damit Sie die Dauer der Verspätung beweisen können. Weitere Informationen darüber, was im Falle einer Verspätung zu tun ist, finden Sie auf unserer Seite Verspäteter Flug.
Wenn Ihr Flug mit Binter Canarias annulliert wurde, ist es wichtig herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Als Faustregel gilt, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Annullierung informiert werden. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und um eine Erklärung und Entschädigung bitten. Wenn Sie sich weigern oder keine Antwort erhalten, ist es an der Zeit, sich an die Profis zu wenden. Auf unserer Seite annullierter Flug finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihr weiteres Vorgehen benötigen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Länge des Fluges und der Dauer der Verspätung. Bei Flügen bis zu 1.500 km kann die Entschädigung bis zu 250 € betragen, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km bis zu 400 € und bei Flügen über 3.500 km können Sie bis zu 600 € erhalten. Wenn Sie z. B. von Madrid nach Teneriffa fliegen und Ihr Flug annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf 400 €. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Höchstbeträge handelt und die tatsächliche Entschädigung je nach den besonderen Umständen Ihres Fluges geringer ausfallen kann.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug verspätet ist, annulliert wurde oder Sie einen Anschlussflug verpasst haben, und zwar ohne außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks. Wenn die Verspätung auf technische Probleme mit dem Flugzeug zurückzuführen ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Ist die Verspätung hingegen auf unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politische Instabilität zurückzuführen, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ein weiterer Fall, in dem eine Entschädigung nicht möglich ist, ist, wenn Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung eines Fluges informiert wurden.
Es kann schwierig sein, eine Entschädigung zu erhalten, vor allem, wenn Sie allein handeln wollen. Sie können versuchen, die Entschädigung direkt von Binter Canarias zu erhalten, aber das ist oft ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess. Die andere und oft viel einfachere Möglichkeit ist, sich an uns von Refundio.at zu wenden. Wir übernehmen alles für Sie, vom Ausfüllen des Formulars bis zur Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Unser Service ist so gestaltet, dass er für Sie so bequem und effizient wie möglich ist. Außerdem müssen Sie keine Gebühren befürchten, wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und zahlen nur dann aus, wenn Ihre Entschädigung erfolgreich ist.
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Entschädigungsantrag ablehnt, brauchen Sie nicht zu verzweifeln. Sie können sich an Refundio.at wenden und wir werden Ihnen helfen. Füllen Sie einfach unser Formular aus, und wir kümmern uns um den Rest. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Entschädigungsverhandlungen und weiß, wie wir ein faires Ergebnis für unsere Kunden erzielen können. Wenn Sie mit einer Ablehnung konfrontiert werden, ist es wichtig, nicht aufzugeben. Viele Reisende glauben, dass das Verfahren zu kompliziert ist oder dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben, aber mit unserer Hilfe steigen Ihre Chancen erheblich.
Wenn Sie bei einem Flug mit Binter Canarias auf Probleme gestoßen sind, sollten Sie nicht zögern, Ihre Rechte geltend zu machen. Refundio.at hilft Ihnen, die Ihnen zustehende "Binter Canarias Entschädigung" zu erhalten.